Allgemeine Geschäftsbedingungen
IMMOcareer | Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen zwischen IMMOcareer (nachfolgend „IMMOcareer“ oder „Anbieter") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") im Bereich Personalvermittlung / Recruiting für Festanstellungen.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese durch IMMOcareer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
3. Vertragsgegenstand ist die Identifikation, Ansprache, Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten zur Besetzung offener Stellen des Kunden (Festanstellung), einschließlich Kandidatenvorschlägen / Kandidatenliste.
2. Zustandekommen / Nachweis der Vermittlung
1. Ein Kandidat gilt als durch IMMOcareer nachgewiesen bzw. vermittelt, sobald dem Kunden ein Kandidatenprofil, Lebenslauf oder sonstige identifizierende Informationen (auch per E-Mail/Link/ATS) übermittelt wurden.
2. Kommt es zwischen dem Kunden (oder einem verbundenen Unternehmen) und dem Kandidaten zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, wird vermutet, dass dies aufgrund der Tätigkeit von IMMOcareer erfolgte, sofern der Kandidat im Zeitraum der Nachwirkung (Ziff. 3.4) vorgestellt wurde.
3. Vergütung / Honorar
1. Für eine erfolgreiche Vermittlung in eine Festanstellung schuldet der Kunde IMMOcareer ein Honorar in Höhe von 33 % des ersten (budgetierten) Bruttojahresgehalts, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zum Bruttojahresgehalt zählen sämtliche Vergütungsbestandteile, insbesondere:
- Fixgehalt / Jahresgrundgehalt
- Erfolgsunabhängige Zulagen (z.B. Auslands-, Wohnkosten-, Repräsentationszulagen)
- Erfolgsabhängige Bestandteile (Boni, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen) mit üblichem/erwartbarem Wert
- Sonstige Sachleistungen mit geldwertem Vorteil
- Dienstwagen-Privatnutzung pauschal 10.000 EUR p.a.
3. Der Honoraranspruch besteht unabhängig davon, in welcher Position der Kandidat eingestellt wird.
4. Nachwirkung / Schutzfrist: Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Vorstellung/Übersendung des Kandidatenprofils zustande kommt.
4. Fälligkeit, Mitwirkungspflichten des Kunden, Zahlung
1. Das Honorar wird fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrags (schriftlich oder mündlich) bzw. spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit.
2. Der Kunde verpflichtet sich, IMMOcareer spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss über die Einstellung zu informieren und auf Verlangen eine Kopie des Arbeitsvertrags zu übermitteln.
3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
4. Der Kunde gerät in Verzug spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Es gelten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (bei B2B).
5. Vorbekanntheit von Kandidaten
1. Hat sich ein von IMMOcareer vorgeschlagener Kandidat bereits zuvor eigenständig beim Kunden beworben oder war dem Kunden bereits bekannt, hat der Kunde dies unverzüglich mitzuteilen.
2. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung und kommt es zur Einstellung, bleibt der Honoraranspruch von IMMOcareer unberührt.
6. Vertraulichkeit
1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Unterlagen und Kenntnisse vertraulich zu behandeln.
2. Dies gilt insbesondere für Kandidatenunterlagen und Profile, Konditionen / Gehaltsinformationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
7. Datenschutz
1. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Kandidaten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vermittlungsauftrags zu verarbeiten und die Anforderungen der DSGVO/BDSG einzuhalten.
2. Kandidatenunterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Nach Abschluss oder Beendigung der Vermittlung sind Kandidatenunterlagen zurückzugeben oder datenschutzkonform zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4. Angaben über Bewerber beruhen auf deren Auskünften oder Informationen Dritter; eine Gewähr für Richtigkeit/Vollständigkeit wird nicht übernommen.
5. Der Kunde kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Werbe- sowie Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO) via [email protected].
8. Verbot der Umgehung / Weitergabe von Kandidaten
1. Gibt der Kunde Kandidatenprofile oder Informationen an Dritte weiter (z.B. Tochtergesellschaften, Kooperationspartner) und kommt es dadurch zu einem Vertragsschluss, schuldet der Kunde das vereinbarte Honorar.
9. Haftung
1. IMMOcareer haftet nicht für die tatsächliche Eignung, Leistungsfähigkeit oder Arbeitsergebnisse der eingestellten Person. Die Auswahlentscheidung liegt beim Kunden.
2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Beendigung des Auftrags
1. Der Kunde kann den Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Bereits erbrachte Teilaufträge können gesondert abgerechnet werden.
2. Die Nachwirkung nach Ziff. 3.4 bleibt davon unberührt.
11. Schriftform / Änderungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
12. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von IMMOcareerResidenzstraße 25, 80333 München.
IMMOcareer
Residenzstraße 25, 80333 München
Stand: Januar 2026